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INVITARE - eingeladen zum Leben
- Stiftung für Mutter und Kind -

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Zustiftungen Nachlass, Testament

Der Sinn des Stiftens

Viele Menschen engagieren sich in Stiftungen, weil sie dabei sicher sein können, langfristig und nachhaltig etwas für das Gemeinwohl zu tun. Stiftungen sind seriöse, seit Jahrhunderten bewährte Einrichtungen. Wir sind verpflichtet, ihr Kapital sicher anzulegen, damit es auch noch in ferner Zukunft Erträge erwirtschaftet, aus denen die Aufgaben unserer Stiftung erfüllt werden können.

Damit unterscheidet sich eine Zustiftung erheblich von einer Spende: Spenden müssen zeitnah für den Spendenzweck ausgegeben werden. Anders bei der Zustiftung: Hier wird Ihr Geld langfristig als Teil des Stiftungsvermögens angelegt und kann daher jedes Jahr erneut Erträge abwerfen, aus denen unsere wohltätigen Zwecke gefördert werden. Durch Ihre Zustiftung können Sie Ihre Absicht verewigen, mit Ihrem Geld Gutes zu tun.

Ihre Unterstützung der INVITARE-Stiftung für Mutter und Kind

Die INVITARE-Stiftung für Mutter und Kind sucht weitere ZustifterInnen. Je größer das Stiftungsvermögen wird, desto wirkungsvoller und nachhaltiger kann die Stiftung aus den Erträgen des Vermögens ihre Aufgaben erfüllen. Ihre Unterstützung unserer Stiftung kann verschiedene Formen haben. Willkommen sind Zustiftungen in das Stiftungsvermögen in beliebiger Höhe. Wollen Sie gerne eine größere Summe einbringen oder bestimmte Förderschwerpunkte setzen, bieten sich ggf. auch eine Verbrauchsstiftung  bzw. ein Stiftungsfonds oder eine eigene Stiftung unter unserem Dach an. Diese können einen Namen Ihrer Wahl tragen. Auch im Rahmen der Nachlassregelung kann die Begünstigung der INVIATRE-Stiftung für Mutter und Kind im Testament eine sinnvolle Möglichkeit sein. Gerne besprechen wir mit Ihnen die für Sie geeignete Alternative. Setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Sie möchten die INVITARE-Stiftung für Mutter und Kind gerne unterstützen, sind sich aber nicht sicher, ob Sie dauerhaft auf das entsprechende Geld verzichten können? Dann ist ein Stiftungsdarlehen eine gute Wahl. Hierbei geben Sie der Stiftung ein zinsloses und unbefristetes Darlehen. Aus den Erträgen der Darlehenssumme können gemeinnützige Projekte und Einrichtungen der INVITARE-Stiftung für Mutter und Kind gefördert werden. Benötigen Sie das Geld zurück, können Sie jederzeit das Darlehen kündigen und wieder selbst über den Betrag verfügen. Bei Interesse an diesem "Zustiften auf Probe" setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Gutes tun und Steuern sparen

Der Staat belohnt Ihre Unterstützung durch großzügige steuerliche Regelungen. So sind gemeinnützige Stiftungen wie die INVITARE-Stiftung für Mutter und Kind befreit von der Erbschafts- und Schenkungssteuer, so dass Gelder oder Sachwerte ungeschmälert für die guten Zwecke zur Verfügung stehen.

Wer aus seinem Einkommen das Gemeinwohl unterstützt und Zustiftungen vornimmt oder an Stiftungen spendet, kann mit erheblichen steuerlichen Vergünstigungen rechnen. Zunächst können Zustiftungen ebenso wie Spenden bis 20 Prozent der Jahreseinkünfte von der Steuer abgesetzt werden. Für große Einkommen ist auch der zusätzliche Höchstbetrag in Höhe von 1.000.000 Euro für Zustiftungen in das Stiftungsvermögen interessant. Haben Sie selbst geerbt und leiten Sie Geld oder Sachwerte innerhalb von 24 Monaten nach der Erbschaft an eine Stiftung weiter, wird Ihnen für den entsprechenden Betrag die Erbschaftssteuer erlassen. Alle Vergünstigungen zusammengenommen, lässt sich ein nicht geringer Teil einer Zustiftung aus Steuerersparnissen finanzieren. Auch hier beraten wir Sie gerne.
Alle Auskünfte sind nach besten Wissen  erteilt, jedoch ohne Gewähr.

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