Sozialstunden
Nach Weisung des Amtsgerichtes oder der Bewährungshilfe ist es möglich bei uns
Sozialstunden abzuleisten. Wir haben seit Jahren Erfahrung damit und sind den
Menschen dankbar, die insgesamt zwischen 500 und 1000 Stunden im Jahr
Einsatzzeit bei uns verbringen und unsere Arbeit unterstützen.
Rechtsgrundlage
Sozialstunden sind eine Form der Auflage, welche ein Richter auswählen kann,
"um der Genugtuung für das begangene Unrecht zu dienen." (§56 StGB).

Ablauf
Zunächst ist eine persönliche Kontaktaufnahme mit unserem Büro
(Mörikestraße 118, 71636 Ludwigsburg) notwendig:
Hierbei werdem Fragen erörtert, ggf. Vereinbarungen getroffen und
Organisatorisches geklärt. Ebenfalls wird geklärt, in welcher Form die
Stunden geleistet werden, hierfür bieten wir ein weites Tätigkeitsfeld.
Nach erfolgreicher Ableistung der Sozialstunden wird die zuständige Stelle
schriftlich darüber informiert und erhält einen abschließenden Bericht.
Terminvereinbarung unter Tel.: 07141 - 922778 oder EMail